Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Adresseinträge
1. Werbeauftrag
Ein "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Schlaganfall-Info-Portals c/o Dipl.-Ing. Friedhelm Hohlweg (nachfolgend Anbieter genannt), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner) oder auch aus einer sensitiven Fläche, die mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden deutlich als Werbung kenntlich gemacht.
3. Vertragsabschluß
Angebote des Anbieters erfolgen freibleibend. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags, durch Veröffentlichung der Werbemittel in Onlineangeboten des Anbieters oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
4. Aufträge von Werbeagenturen
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. Werbeagenturen sind verpflichtet namentlich die Werbetreibenden zu benennen, für die sie als Agentur tätig sind. Sie sind auch verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die entsprechende Preisliste des Anbieters zu halten.
5. Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Datenanlieferung. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet einen Monat nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
6. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge ganz oder teilweise abzulehnen oder zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde. Die Ablehnungsbefugnis gilt auch, wenn die Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Werbemittel unzumutbar ist.
7. Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter zudem sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art (einschließlich Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
8. Gewährleistung des Anbieters
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Dienste die über das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, nicht stets ununterbrochen und/oder nicht stets störungsfrei zur Verfügung zu stellen. Sämtliche im Internet angebotene Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen dem Anbieter nicht zugerechnet werden können (z.B. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, dem Auftraggeber keine Rechte zustehen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels - die der Anbieter zu vertreten hat - hat der Auftraggeber jedoch Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Reklamationen
Das geschaltete Werbemittel ist vom Auftraggeber unverzüglich nach dem vereinbarten Schaltungsbeginn zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Leistungsbeginn, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu reklamieren. Unterbleibt die Mängelrüge, gilt das Werbemittel als mängelfrei. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.
11. Stornierung einer Kampagne
Für den Fall der Stornierung einer laufenden Kampagne durch den Auftraggeber ist dieser zur Zahlung einer Stornierungsgebühr von 40 € verpflichtet. Der Anbieter benötigt eine Vorlaufzeit bis zur endgültigen Stornierung von 4 Werktagen.
12. Platzierung von Werbemitteln
Die Werbemittel werden auf der einvernehmlich festgelegten Seite bzw. Stelle des Online-Mediums des Anbieters platziert. Bei fehlender Festlegung erfolgt die Platzierung nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der vermuteten Interessen des Auftraggebers durch den Anbieter.
13. Preisliste
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet unter schlaganfall-info.de veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
15. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
16. Kostenpflichtige Adresseinträge
Die Laufzeit der Adresseinträge beträgt 12 Monate ab Onlineverfügbarkeit und verlängert sich nicht automatisch.
Ausgenommen sind die Einträge von Rehabilitationskliniken, Tageskliniken, Ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, Nachklinischen Rehabilitationseinrichtungen und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen, sowie Schlaganfall-Spezialstationen (Stroke Units).
Hier gilt eine 14tägige Kündigungsfrist vor Ablauf des Buchungszeitraumes; danach verlängert sich er Buchungszeitraum um weitere 12 Monate.
Änderungen an Adresseinträgen während der Laufzeit sind kostenfrei.
17. Datenschutz
Die vom Anbieter gespeicherten Daten des Auftraggebers werden nur zum Zweck der Dienstleistung und unter Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vewendet.
18. Haftung
Der Anbieter haftet für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, sofern nicht Leben, Körper oder Gesundheit von der Pflichtverletzung betroffen sind. Die Haftung ist auf den typischerweise in derartigen Fällen entstehenden Schaden begrenzt. Der Höhe nach haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrags (netto), der bei der einwandfreien Abwicklung des Auftrages fällig gewesen wäre.
19. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen in Bezug auf die andere Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und allein für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Kündigung oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestehen.
20. Sonstiges
Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenablinken und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 25782 Welmbüttel. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Welmbüttel, 01.01.2012
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