|
Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Adresseinträge
(nicht Reha-Kliniken)
1. Werbeauftrag
Ein "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer
Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere
dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten
ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Preisliste des Schlaganfall-Info-Portals c/o Dipl.-Ing. Friedhelm Hohlweg
(nachfolgend Anbieter genannt), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil
bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich
auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren
der folgenden Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen
und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner) oder auch aus einer sensitiven Fläche,
die mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bei Anklicken
die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers
liegen (z. B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht
als solche erkennbar sind, werden deutlich als Werbung kenntlich gemacht.
3. Vertragsabschluß
Angebote des Anbieters erfolgen freibleibend. Vorbehaltlich entgegenstehender
individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch
schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags,
durch Veröffentlichung der Werbemittel in Onlineangeboten des Anbieters
oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Auch bei mündlichen
oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrunde.
4. Aufträge
von Werbeagenturen
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel
mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis
zu verlangen. Werbeagenturen sind verpflichtet namentlich die Werbetreibenden
zu benennen, für die sie als Agentur tätig sind. Sie sind auch
verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
mit den Werbungtreibenden an die entsprechende Preisliste des Anbieters
zu halten.
5. Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere
dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel
rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Der Auftraggeber trägt
das Risiko der Datenanlieferung. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung
des Werbemittels endet einen Monat nach seiner letztmaligen Verbreitung.
Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
6. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge ganz oder teilweise
abzulehnen oder zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder vom Deutschen Werberat in einem
Beschwerdeverfahren beanstandet wurde. Die Ablehnungsbefugnis gilt auch,
wenn die Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form der Werbemittel unzumutbar ist.
7. Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im
Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen
der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner
wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben
mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber
Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem
Anbieter zudem sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien
aller Art (einschließlich Internet) erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht
zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme
aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem
für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte
Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen
und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren
sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
8. Gewährleistung
des Anbieters
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen
eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche
Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass
es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Dienste die über
das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, nicht stets ununterbrochen
und/oder nicht stets störungsfrei zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche im Internet angebotene Dienste können insbesondere
durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall,
Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen
dem Anbieter nicht zugerechnet werden können (z.B. durch Viren oder
services attacks), beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind
sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen
und/oder Störungen der Leistungserbringung, die der Anbieter nicht
zu vertreten hat, dem Auftraggeber keine Rechte zustehen. Bei ungenügender
Wiedergabequalität des Werbemittels - die der Anbieter zu vertreten
hat - hat der Auftraggeber jedoch Anspruch auf Zahlungsminderung oder
eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen
oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Sind
etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat
der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus,
die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus
anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls,
höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen
aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern
oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird
die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei
Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit
nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des
Anbieters bestehen.
10. Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers bei Reklamationen
Das geschaltete Werbemittel ist vom Auftraggeber unverzüglich nach
dem vereinbarten Schaltungsbeginn zu prüfen. Offensichtliche Mängel
sind unverzüglich nach Leistungsbeginn, verdeckte Mängel unverzüglich
nach ihrer Entdeckung schriftlich zu reklamieren. Unterbleibt die Mängelrüge,
gilt das Werbemittel als mängelfrei. Der Auftraggeber trägt
in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche
Änderungen.
11. Stornierung
einer Kampagne
Für den Fall der Stornierung einer laufenden Kampagne durch den Auftraggeber
ist dieser zur Zahlung einer Stornierungsgebühr von 40 € verpflichtet.
Der Anbieter benötigt eine Vorlaufzeit bis zur endgültigen Stornierung
von 4 Werktagen.
12. Platzierung
von Werbemitteln
Die Werbemittel werden auf der einvernehmlich festgelegten Seite bzw.
Stelle des Online-Mediums des Anbieters platziert. Bei fehlender Festlegung
erfolgt die Platzierung nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher
Berücksichtigung der vermuteten Interessen des Auftraggebers durch
den Anbieter.
13. Preisliste
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet unter schlaganfall-info.de
veröffentlichte Preisliste.
Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für
vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings
nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung
des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung
steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht
muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden.
14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet.
Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche
Schaltung Vorauszahlung verlangen.
15. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder
per E-Mail erfolgen.
16. Kostenpflichtige
Adresseinträge
Die Laufzeit der Adresseinträge beträgt 12 Monate ab Onlineverfügbarkeit
und verlängert sich nicht automatisch.
Änderungen an Adresseinträgen während der Laufzeit sind
kostenfrei.
17. Datenschutz
Die vom Anbieter gespeicherten Daten des Auftraggebers werden nur zum
Zweck der Dienstleistung und unter Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
vewendet.
18. Haftung
Der Anbieter haftet für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, sofern nicht Leben, Körper
oder Gesundheit von der Pflichtverletzung betroffen sind. Die Haftung
ist auf den typischerweise in derartigen Fällen entstehenden Schaden
begrenzt. Der Höhe nach haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit
nur in Höhe des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrags (netto),
der bei der einwandfreien Abwicklung des Auftrages fällig gewesen
wäre.
19. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen
ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen
in Bezug auf die andere Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder
den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu
behandeln und allein für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung
zu nutzen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Kündigung
oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestehen.
20. Sonstiges
Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenablinken und Änderungen
dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 237201 Gothendorf.
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Tresdorf,
01.01.2011
Stand:
29.08.2011
|